Natürlich dreht ein Drehorgelspieler gerne in der Öffentlichkeit ein paar Stücke.

Dabei sollte man einiges beachten:

Straßenmusiker benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt). Diese Erlaubnis ist manchmal gebührenpflichtig und mit Auflagen verbunden (z. B. Zeitbegrenzung, Platzzuweisung, Platzwechsel usw.) Es gibt aber auch Gemeinden oder kleinere Städte, die der Straßenmusik mit Drehorgel offen gegenüberstehen und sie gerne zulassen.
Die Stadt Wesel hat mir mitgeteilt, sie würde Straßenmusik dulden, so lange sich niemand gestört fühlt. Rees befürwortet Straßenmusik, aber möchte, dass man nach einer halben Stunde den Standort wechselt.
In Gelsenkirchen steht man der Sache eher ablehend gegenüber, während Dortmund eine eher großzügige Straßenmusikregelung hat.

Selbstverständlich wählt ein aufmerksamer Drehorgelspieler seinen Standort so, dass er genug Abstand zur Außengastronomie hat, weil eine Drehorgel doch ziemlich laut ist und wechselt seinen Standort des öfteren, wenn es nötig erscheint.
Manchmal stellt sich erst beim Aufspielen heraus, dass die Drehorgel doch zu laut für den gewählten Ort ist, zum Beispiel eine Passage oder eine Halle mit vielen glatten Wänden. Dann ist es selbstverständlich erwünscht, den Drehorgelspieler darauf hinzuweisen, falls es ihm nicht selbst schon auffällt.

Auch die GEMA hat ein Wort mitzureden, wenn man eine Drehorgel im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen Veranstaltungen spielt.

Es gibt seitens der GEMA eine Vereinbarung mit der Bundesvereinigung der Musiknutzer e.V.  die wie folgt lautet: "Für die öffentliche Musikwiedergabe [mittels Drehorgel] als Straßenmusik wird von der GEMA keine Vergütung verlangt." Diese Info stammt aus dem Jahre 2013, per Telefon wurde mir im September 2019 bestätigt, dass die GEMA für Straßenmusik weiterhin keine Vergütung verlangt. Achtung, das gilt nicht bei Veranstaltungen.

Wenn ich eingeladen werde, um Drehorgel auf einer Veranstaltung zu spielen, ist es wichtig, dass sich der Veranstalter um die GEMA kümmert, damit es im Nachhinein keinen Ärger gibt, da die GEMA den Veranstalter in die Pflicht nimmt, nicht den Drehorgelspieler.

Bei Straßenfesten, Stadtfesten, Wiesenfesten etc. wird zum Beispiel die GEMA-Gebühr nach der Fläche der Veranstaltung berechnet, wobei sich die Preise danach richten, ob und in welcher Höhe Eintritt verlangt wird, wobei dann unwichtig ist, wie viele Musikquellen es gibt.
Sobald Eintritt verlangt wird, wird auch für die Drehorgel die GEMA-Vergütung fällig.

Bei Privatfesten wie Geburtstagen oder Hochzeiten ist die GEMA außen vor. 
Ausschlaggebend ist, dass die anwesenden Besucher eine Verbindung in privater Ebene haben.

Betriebsfeste hingegen gelten für die GEMA als öffentliche Veranstaltung, da die Teilnehmer nicht als privat verbunden angesehen werden.

Weitere Infos dazu bei der GEMA oder bei Orgeldreher.

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